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   VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07   

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VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07 (https://dejure.org/2007,21170)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2007 - VfGBbg 21/07 (https://dejure.org/2007,21170)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 21/07 (https://dejure.org/2007,21170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    GG, Art. 6; VwGO, § 123; VwGO, § 80 Abs. 7; LV, Art. 26 Abs. 1 Satz 1; LV, Art. 27 Abs. 2; LV, Art. 27 Abs. 3 Satz 1; VerfGGBbg, § 14 Abs. 1 Nr. 2
    Ausländerrecht; Prozeßkostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht; Prozeßkostenhilfe - Berücksichtigung der familiären Beziehungen im Rahmen der Entscheidung über die Abschiebung eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
    Die Beschwerdeführer sind von den angegriffenen Entscheidungen auch selbst unmittelbar in ihrem von der Verfassung geschützten Recht auf familiäres Zusammenleben mit ihren Eltern betroffen, da ihnen als Folge der Entscheidung eine jedenfalls zeitweilige Trennung von ihrem Vater zugemutet wird (BVerfGE 51, 386, 395; 76, 1, 37).

    Die Beschreitung und Erschöpfung des Rechtswegs durch den Vater der Beschwerdeführer wirkt auch gegenüber den Beschwerdeführern, da die von ihnen geltend gemachten familiären Rechte und Interessen untrennbar mit den von ihrem Vater geltend gemachten Schutzwirkungen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1, Art. 27 Abs. 2 und Abs. 3 LV verbunden sind (BVerfG, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 2 BvR 231/00 -, BVerfGE 51, 386, 395; 76, 1, 39).

    Aus dem besonderen Rang, der den Grundrechtsgütern Ehe und Familie im Gefüge des Grundgesetzes zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht abgeleitet, im Bereich des Aufenthaltsrechts seien die Entscheidungen der zuständigen Organe einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle nicht allein dahingehend zugänglich, ob sie offensichtlich unhaltbar - also willkürlich - seien, vielmehr bedürfe es der Prüfung ihrer "Vertretbarkeit" (BVerfGE 76, 1, 51 f.; 80, 81, 93; VerfGH Berlin, Beschluß vom 19. August 2005 - VerfGH 111/04 -).

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
    Die Vorstellung dessen, was "Familie" und schützenswert ist, die in der Wertentscheidung des Gesetzgebers des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum Ausdruck kommt, ist selbst vom Verfassungsrecht geprägt und kann auch unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung bei der Bewertung einer familiären Situation im Ausländerrecht nicht außer Betracht bleiben (vgl. auch Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 22. Februar 2001 - VerfGH 103 A/00, 103/00 - und vom 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 -).

    Es bedarf hierbei keiner Entscheidung, ob bereits der Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 07. Mai 2007 in seinen einzelnen Erwägungen im Hinblick auf das als verletzt gerügte Grundrecht vertretbar und mithin verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. April 2007 - BvR 2094/05 - Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluß vom 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 -).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
    c) Es bedarf unter dem Gesichtpunkt der Subsidiarität nicht erst der Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens, da der hier als verletzt gerügte Grundrechtsverstoß gerade auf der Versagung von Eilrechtsschutz beruht (BVerfG, Beschluß vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - m. w. N.).

    Für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der familiären Gemeinschaft und der Zumutbarkeit einer (vorübergehenden) Trennung sowie der Möglichkeit, über Briefe, Telefonate und Besuche auch aus dem Ausland Kontakt zu halten, spielt das Alter des Kindes eine wesentliche Rolle (BVerfG, Beschluß vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
    a) Die Verfassungsbeschwerde ist in zulässiger Weise für die Beschwerdeführer von ihren sorgeberechtigten Eltern als den gesetzlichen Vertretern erhoben worden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 2 BvR 231/00 -).

    Die Beschreitung und Erschöpfung des Rechtswegs durch den Vater der Beschwerdeführer wirkt auch gegenüber den Beschwerdeführern, da die von ihnen geltend gemachten familiären Rechte und Interessen untrennbar mit den von ihrem Vater geltend gemachten Schutzwirkungen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1, Art. 27 Abs. 2 und Abs. 3 LV verbunden sind (BVerfG, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 2 BvR 231/00 -, BVerfGE 51, 386, 395; 76, 1, 39).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
    Die Beschwerdeführer sind von den angegriffenen Entscheidungen auch selbst unmittelbar in ihrem von der Verfassung geschützten Recht auf familiäres Zusammenleben mit ihren Eltern betroffen, da ihnen als Folge der Entscheidung eine jedenfalls zeitweilige Trennung von ihrem Vater zugemutet wird (BVerfGE 51, 386, 395; 76, 1, 37).

    Die Beschreitung und Erschöpfung des Rechtswegs durch den Vater der Beschwerdeführer wirkt auch gegenüber den Beschwerdeführern, da die von ihnen geltend gemachten familiären Rechte und Interessen untrennbar mit den von ihrem Vater geltend gemachten Schutzwirkungen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1, Art. 27 Abs. 2 und Abs. 3 LV verbunden sind (BVerfG, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 2 BvR 231/00 -, BVerfGE 51, 386, 395; 76, 1, 39).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
    Aus dem besonderen Rang, der den Grundrechtsgütern Ehe und Familie im Gefüge des Grundgesetzes zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht abgeleitet, im Bereich des Aufenthaltsrechts seien die Entscheidungen der zuständigen Organe einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle nicht allein dahingehend zugänglich, ob sie offensichtlich unhaltbar - also willkürlich - seien, vielmehr bedürfe es der Prüfung ihrer "Vertretbarkeit" (BVerfGE 76, 1, 51 f.; 80, 81, 93; VerfGH Berlin, Beschluß vom 19. August 2005 - VerfGH 111/04 -).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
    (c) Vor diesem Hintergrund erscheint auch die vom Oberverwaltungsgericht - unter Verweis auf das Alter der Beschwerdeführer von damals fast 13 und 15 Jahren - vorgenommene Interessenabwägung nicht als unvertretbar (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - und vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 -).
  • BVerfG, 24.07.1998 - 2 BvR 99/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Asylbewerbers wegen Anspruchs auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
    Die Zumutbarkeit einer Trennung mit ihren Auswirkungen auf die familiäre Beziehung kann folglich nur dann verfassungsgemäß beurteilt werden, wenn zuvor die Qualität dieser familiären Beziehung, also der Umfang ihrer Schutzbedürftigkeit, verfassungsgemäß beurteilt wurde (BVerfG, Beschluß vom 24. Juli 1998 - 2 BvR 99/97 -).
  • BVerfG, 12.04.2000 - 2 BvR 440/00

    Sofortige Vollziehung der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen trotz Ehe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
    (c) Vor diesem Hintergrund erscheint auch die vom Oberverwaltungsgericht - unter Verweis auf das Alter der Beschwerdeführer von damals fast 13 und 15 Jahren - vorgenommene Interessenabwägung nicht als unvertretbar (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - und vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 -).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 69/05

    Rechtliches Gehör; Willkürverbot; faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
    Es konnte sich darauf beschränken, in den Entscheidungsgründen die ihm wesentlich erscheinenden, seine Überzeugungsbildung maßgeblich tragenden Umstände nachvollziehbar darzulegen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 69/05 -).
  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 111/04
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 40/04

    Asylrecht; Verwaltungsprozeßrecht; zügiges Verfahren; Rechtswegerschöpfung;

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf familiäre Beziehung

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